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Anerkannte Alarmanlagen
gemäss Schweizerischem Versicherungsverband SVV
Bedingungen zur Anerkennung durch SVV/SI
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1. |
Ausführung durch geprüfte und anerkannte Firma
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2. |
Einsatz von geprüften und anerkannten Geräten
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3. |
Ausführung der Installation gemäss Richtlinien
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Anerkannte Einbruch- und Überfallmeldeanlagen entsprechen einem hohen technischen Standard.
Hochwertige mechanische Anfertigung der einzelnen Elemente.
Sabotageschutz auf allen Geräten
Prämienreduktion bei den Sachversicherungen, in Verbindung mit mechanischen Sicherungen bis zu 50%.
Ersatzmaterial - Lieferungsgarantie 10 Jahre
| ALARM AG |
Infoline 0878 888 688
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